Neues zur guten Vertragssprache


Hier veröffentliche ich in unregelmäßigen Abständen kurze Beiträge rund um gute Vertragssprache: Formulierungsfragen, typische Missverständnisse und Hinweise zur Wortlautauslegung. Wenn Sie neu einsteigen möchten, empfehle ich die Leseprobe des Buchs.

Der Genitiv kann auch des Dativs Tod sein.
Wenn man „wegen“ schreibt, muss das Nomen danach richtigerweise im Genitiv stehen. Es heißt nicht „wegen einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen“ sondern „wegen eines Verstoßes“. Das weiß so ziemlich jeder, der sich ein wenig mit unserer Sprache beschäftigt.
Vertragskopf
Viele Verträge wollen besonders präzise wirken. Und genau dabei werden sie oft unnötig lang. Im Vertragskopf stehen dann nicht nur Namen und Anschriften, sondern auch Steuernummern, Handelsregisterangaben, gesetzliche Vertreter, Geburtsdaten oder sogar Ausweisnummern. Das sieht sorgfältig aus — ist aber häufig bloß übertriebene Genauigkeit. Der folgende Beitrag zeigt, welche Angaben im Vertragskopf wirklich nötig sind, welche entbehrlich sind und warum weniger hier oft die bessere, klarere und datensparsamere Lösung ist.