Fast nie wird in Verträgen einfach nur geleistet, fast immer wird eine Leistung erbracht! Deshalb ist in Verträgen dann auch selten einfach nur von Leistungen die Rede, sondern meistens von der Erbringung von Leistungen oder von den zu erbringenden oder erbrachten Leistungen. Das beginnt oft schon in der Überschrift, wenn es heißt:
Rahmenvertrag
für die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen
Warum schreibt man hier nicht einfach „Rahmenvertrag für Beratungs- und Serviceleistungen“? Es ist doch klar, dass die Leistungen erbracht werden müssen, das besagt ja schon das Wort „leisten“.
Auf das Verb „erbringen“ kann man allerdings oft nicht verzichten, zum Beispiel, wenn es heißt:
WebCo erbringt die Dienstleistungen bis zum 31.03.
Hier kann man statt „erbringt die Dienstleistungen“ natürlich nicht „dienstleistet“ schreiben, und wenn man nur „leistet“ schreibt, wäre nicht hinreichend klar, dass damit die Dienstleistungen gemeint sind. Das müsse man sich dann aus dem Zusammenhang erschließen.
Das Hauptwort „Erbringung“ und die Attribute „zu erbringende“ und „erbrachte“ sind dagegen meistens überflüssig.
Schreibe deshalb besser:
- WebCo stellt ihre
erbrachtenDienstleistungen jeweils zum Monatsende in Rechnung. - Die
zuerbringendenSupport- und Wartungsleistungen werden im Einzelnen im Service Level Agreement vereinbart. - Die Parteien stimmen die Bearbeitungszeiten für die Stellungnahmen individuell ab und vereinbaren angemessene Fristen für die
LeistungserbringungLeistungen. - VersCo behält die Rechte an allen Unterlagen, die im Zusammenhang mit
derErbringung der vereinbartenden Dienstleistungen stehen.