Es gibt einige Begriffe, die häufig in Verträgen vorkommen und mal mit und mal ohne ein so genanntes Fugen-S geschrieben werden, zum Beispiel Schadensersatz und Schadenersatz. Wie ist es also richtig?
Im BGB steht durchgängig (113-mal) „Schadensersatz“ mit „s“. Im Aktiengesetz findet man es dagegen sechsmal ohne und dreimal mit „s“ und im HGB steht es viermal ohne und 32-mal mit „s“. Auch wenn also sogar unser Gesetzgeber hier nicht ganz einheitlich formuliert, schreibt er das Wort doch deutlich häufiger mit „s“, so dass man es auch in Verträgen so machen sollte, zumal das auch mehr unserem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.
Nicht einheitlich schreibt unser BGB auch das Wort „vertragschließend“. 18-mal heißt es „vertragschließend“ (also ohne „s“) und viermal „vertragsschließend“ (mit „s“). Wenn es um den Vertragsschluss geht, schreibt es dagegen durchgängig „Vertragsschluss“ mit „s“ (78-mal). Am besten ist es deshalb, wenn man hier einheitlich mit „s“ formuliert.
Und wie ist es, wenn es um Steuern geht? Schreibt man dann „Einkommenssteuer“ mit „s“ oder „Einkommensteuer“ ohne „s“? Im Steuerrecht wird vor der Endung „-steuer“ grundsätzlich kein „s“ verwendet. Es heißt also zum Beispiel „Einkommensteuer“, „Grunderwerbsteuer“, „Vermögensteuer“ und „ Erbschaftsteuer“.