Blog zur guten Vertragssprache

Aktuelle Beiträge zu Vertragsgestaltung, Sprache und Auslegung

Eine ähnliche, meistens aber etwas andere Bedeutung als "wahrscheinlich" hat das Wort „voraussichtlich“, zum Beispiel wenn es heißt: WebCo teilt VersCo die voraussichtlich benötigten Stunden bis zum 30.06.2026 mit. Worin liegt aber der Unterschied?
Viele Konzerne schleppen unnötig komplizierte konzerninterne Verträge mit sich herum. Dabei macht es einen Unterschied, ob solche Verträge 25 oder 15 Seiten haben, auch wenn man sie alle mit einem Knopfdruck ausdrucken kann. Der erste Schritt sollte deshalb sein, die sprachlichen Empfehlungen im Handbuch der guten Vertragssprache umzusetzen. Dadurch werden alle Verträge sofort um 20% kürzer. Das ist gerade bei konzerninternen Verträgen auch leicht möglich, weil es dort keinen echten Vertragspartner gibt, mit dem man solche rein redaktionellen Änderungen mühsam abstimmen muss. Was kann man aber noch tun? Methode 1: Verweise in konzerninternen Verträgen dynamisch auf eine zentrale Regelung zur Vergütung, die vom Controlling geführt wird!
Leichteste, leichte, mittlere, einfache und grobe Fahrlässigkeit: Welche Stufen von Fahrlässigkeit gibt es eigentlich? In vielen Verträgen findet man Regelungen zur Haftung der Parteien. Oft wird dort geregelt, dass eine Partei immer für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden einstehen muss. Im nächsten Absatz steht dann meistens, dass sie für einfache Fahrlässigkeit nur haftet, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Statt von einfacher Fahrlässigkeit ist an dieser Stelle aber oft auch von leichter Fahrlässigkeit die Rede. Ist einfache Fahrlässigkeit also das Gleiche wie leichte Fahrlässigkeit? Warum werden in Verträgen dafür dann aber verschiedene Begriffe verwendet?
Schadenersatz
Es gibt einige Begriffe, die häufig in Verträgen vorkommen und mal mit und mal ohne ein so genanntes Fugen-S geschrieben werden, zum Beispiel Schadensersatz und Schadenersatz. Wie ist es also richtig? Im BGB steht durchgängig (113-mal) „Schadensersatz“ mit „s“. Im Aktiengesetz findet man es dagegen sechsmal ohne und dreimal mit „s“ und im HGB steht es viermal ohne und 32-mal mit „s“. Auch wenn also sogar unser Gesetzgeber hier nicht ganz einheitlich formuliert, schreibt er das Wort doch deutlich häufiger mit „s“, so dass man es auch in Verträgen so machen sollte, zumal das auch mehr unserem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.
In fast allen Verträgen gibt es einen eigenen Abschnitt, in dem die Haftung auf Schadensersatz geregelt wird. Meistens wird dort die gesetzliche Haftung auf Schadensersatz beschränkt, zum Beispiel auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz oder auf bestimmte Höchstbeträge. Oft steht als Überschrift über so einem Abschnitt dann aber nur der Begriff „Haftung“, was so aber nicht richtig ist, weil die juristische Bedeutung von „Haftung“ viel weiter reicht!
Nicht selten steht in Verträgen nicht nur einfach „bis“, sondern „bis einschließlich“. Ist das nötig?
Wahrscheinlichkeitsrechnung
Was bedeutet „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“? Ist damit eine Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 50% gemeint? Welche Eintrittswahrscheinlichkeit ist dann aber gemeint, wenn etwas nur „wahrscheinlich“ sein muss? Reicht dann auch eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 50% oder weniger?
Heißt es Gewährleistung oder Mängelhaftung
Heißt es Gewährleistung oder Mängelhaftung? In vielen Verträgen gibt es einen Abschnitt zu den Rechten des Auftraggebers, wenn die Hauptleistung mangelhaft ist. Welcher Begriff ist also besser oder vielleicht sogar der einzig richtige?
Der Genitiv kann auch des Dativs Tod sein.
Wenn man „wegen“ schreibt, muss das Nomen danach richtigerweise im Genitiv stehen. Es heißt nicht „wegen einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen“ sondern „wegen eines Verstoßes“. Das weiß so ziemlich jeder, der sich ein wenig mit unserer Sprache beschäftigt.
Vertragskopf
Vor 30 Jahren standen im Vertragskopf meistens nur die Namen und Anschriften der Parteien und bei Gesellschaften vielleicht noch die Handelsregisternummern und die Registergerichte. Inzwischen findet man dort oft noch Steuernummern, die Namen aller gesetzlichen Vertreter, deren Personalausweisnummern und manchmal sogar Geburtsdaten! Muss das sein? Ist das datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?