Heißt es Gewährleistung oder Mängelhaftung? In vielen Verträgen gibt es einen Abschnitt zu den Rechten des Auftraggebers, wenn die Hauptleistung mangelhaft ist.
Welcher Begriff ist also besser oder vielleicht sogar der einzig richtige?
Wenn man „wegen“ schreibt, muss das Nomen danach richtigerweise im Genitiv stehen. Es heißt nicht „wegen einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen“ sondern „wegen eines Verstoßes“. Das weiß so ziemlich jeder, der sich ein wenig mit unserer Sprache beschäftigt.
Viele Verträge wollen besonders präzise wirken.
Und genau dabei werden sie oft unnötig lang.
Im Vertragskopf stehen dann nicht nur Namen und Anschriften, sondern auch Steuernummern, Handelsregisterangaben, gesetzliche Vertreter, Geburtsdaten oder sogar Ausweisnummern. Das sieht sorgfältig aus — ist aber häufig bloß übertriebene Genauigkeit.
Der folgende Beitrag zeigt, welche Angaben im Vertragskopf wirklich nötig sind, welche entbehrlich sind und warum weniger hier oft die bessere, klarere und datensparsamere Lösung ist.